LAG Flechtinger Höhenzug und Drömling
Schloss Altenhausen

LEADER/CLLD-Prozess

© Foto: C. Ackermann

LEADER-Prozess

Das LEADER-Programm der Europäischen Union startete in den 1990er Jahren und bietet bis heute günstige Förderkonditionen, um der regionalen Entwicklung zu dienen, mit EU-Mitteln und Landesmitteln zu fördern. Um die Fördermittel können sich alle Akteure aus einer zuvor von der Landesregierung festgelegten Förderregion bewerben; das gilt neben Vereinen und Interessengruppen auch für Kirchengemeinden, kleine Unternehmen, Kommunen als auch für Private. Entsprechende Vorhaben müssen jedoch Zielen für die Entwicklung der LEADER-Region (die in einer Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) festgelegt sind) entsprechen.

In der Region koordiniert die Lokale Aktionsgruppe (LAG) den LEADER-Prozess; die LAG agiert als juristische Person in Form eines eingetragenen Vereins.

Die LAG, die durch ein professionelles Management betreut und begleitet wird, lobt regelmäßig regionale Wettbewerbe aus, an denen sich alle interessierten Akteure beteiligen können. Die dabei eingereichten Projektvorschläge werden in den zuständigen Gremien der LAG bewertet und auf Prioritätenlisten eingeordnet. Der Auswahlprozess und seine Ergebnisse sind für die Öffentlichkeit transparent und werden gemäß den Vorgaben der EU öffentlich bekannt gegeben.

Die Landesregierung stellt der Lokalen Aktionsgruppe einen finanziellen Rahmen zur Verfügung, der sich aus drei Europäischen Förderprogrammen zusammensetzt; entsprechende Mittel entstammen dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF+). Der LEADER-Verein entscheidet in diesem Kontext allein darüber, für welche Vorhaben die zur Verfügung stehenden Verwendung und welche Förderquoten Anwendung finden sollen. Grundlage hierfür sind Förderrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt und die Rahmensetzungen in der Lokalen Entwicklungsstrategie.

Über die staatliche Bewilligung von Fördermitteln entscheiden in Sachsen-Anhalt das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) und die Investitionsbank (IB) Sachsen-Anhalt. Auf Landesebene koordiniert das Ministerium der Finanzen den gesamten LEADER/CLLD-Prozess. Die 25 Lokalen Aktionsgruppen in Sachsen-Anhalt arbeiten zudem in einem Netzwerk zusammen. Diese Form der Kooperation wurde bereits zu Zeiten der EU-Gemeinschaftsinitiative LEADER+ (2000-2006) aufgebaut und über mehrere Förderperioden hinweg professionalisiert. Die einzelnen Lokalen Aktionsgruppen haben darüber hinaus fachliche Kontakte zum deutschlandweiten LEADER-Netzwerk aufgebaut, um den bundesweiten Abstimmungsprozess sowie die Zusammenarbeit mit Aktionsgruppen in den europäischen Mitgliedsstaaten auszubauen.

Die Mitarbeit in einer Lokalen Aktionsgruppe steht allen Interessenten offen; über die Aufnahme in den Verein entscheiden die laut Satzung zuständigen Gremien. Die LAG informiert die Öffentlichkeit über die Ziele des LEADER-Prozesses, die Arbeit der Aktionsgruppe und die geförderten Vorhaben im Rahmen einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit.

Verwaltungsstrukturen

Auf Landesebene sind verschiedene Behörden und Institutionen für die Prüfung und Bewilligung jener Vorhaben zuständig, die von den LAG-Gremien für eine Förderung ausgewählt wurden. Die jeweiligen Projektträger sind dafür verantwortlich, vollständige und prüfungsfähige Antragsunterlagen bei den Behörden einzureichen. Dabei erhalten Sie Unterstützung durch das LAG-Management. Im Zuge der Bewilligung von Vorhaben (u. a. Genehmigung einer Förderung) entsteht ein Rechtsverhältnis zwischen dem Projektträger und der Bewilligungsbehörde. Der Projektträger ist für die Einhaltung aller Festlegungen im Zuge der Bewilligung von EU- und Landesmitteln verantwortlich.