Das Land Sachsen-Anhalt hat für die Förderung von LEADER/CLLD-Projekten verbindliche Richtlinien erlassen, an denen sich die Lokalen Aktionsgruppen zu orientieren haben. In den Richtlinien sind alle förderfähigen Sachverhalte enthalten, die bei der Auswahl von Vorhaben im LAG-Gebiet zu berücksichtigen sind. Die entsprechenden Richtlinien sind veröffentlicht und in der Rubrik … dieser Internetplattform einzusehen. Es gilt auch im LEADER/CLLD-Prozess der Grundsatz, dass es kein Recht auf Förderung gibt; vielmehr müssen sich Projektträger mit Ihren Ideen in einem regionalen Wettbewerb durchsetzen.